Weiterbildung in Corona Zeiten
Aktuelle Informationen zu unseren Seminaren in Corona Zeiten
Hier informieren Sie zu den aktuellen Verordnungen und Vorschriften, die bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen während der Coronapandemie zu beachten sind.
Stand 11.02.2021
Teilnehmer und Interessenten fragen sich zu Recht, ob nach dem Beschluss der Bund–Länder-Konferenz am 10.02.2021 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch Bildungsveranstaltungen weiterhin stattfinden dürfen.
Nach dem Beschluss zur Verlängerung des bundesweiten Corona-Lockdown ergibt sich, dass beruflich veranlasste Bildungsveranstaltungen weiterhin erlaubt sind. (§2 Absatz 3, Satz 6)
Die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot gelten nicht im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Diese Bildungsmassnahmen können bei entsprechendem Hygienekonzept weiterhin im Präsenzunterricht stattfinden.
Wir sind uns der Verantwortung beim Gesundheitsschutz bewusst und haben entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Infektionsrisikos getroffen.
- - Für einen größtmöglichen Gesundheitsschutz trägt unser Hygiene- und Lüftungskonzept bei.
- - Wir haben entsprechend der Veranstaltungen die Teilnehmerzahl pro Seminar halbiert.
- - Die Raumgröße wurde den Teilnehmerzahlen angepasst (weniger Teilnehmer - mehr Fläche)
- - Die Teilnehmer- / Arbeitsplätze sind mit Niesschutz- und Trennwänden ausgestattet
- - Ein innovatives hocheffizientes Luftreinigungssystem filtert im Seminarraum stetig Bakterien, Viren und Pollen ohne Zugluft
- - Viruzide Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz werden allen Teilnehmern kostenfrei während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
- - Mit nicht viruziden Mitteln (UV-C Licht) desinfizieren wir Ozon- und chemiefrei sämtliche Kontaktflächen
Sämtliche buchbaren Seminare und Veranstaltungen finden sie hier in unserem tagesaktuellen Online-Seminarkalender .
Der Beschluß des Bundes und Länder sowie die geltende Corona-Verordnung beschränken ebenfalls private Reisen und Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken.
Reisen und Übernachtungen, die beruflich bedingt notwendig sind, sind hiervon nicht betroffen.
Sollten sie ein Hotelzimmer gebucht haben, so erfragen sie bitte vor Abreise, ob die Beherbungsstätte zu diesem Zweck geöffnet ist.
Wir sind jedoch gerne bereit, die Organisation für eine Übernachtung für sie zu übernehmen. Durch Kooperation mit dem im Gebäude befindlichen Wyndham Hotel können wir für sie Zimmerkontigente zu Sonderkonditionen abrufen.
Sprechen Sie uns bei Buchung dazu gerne an.
Das Konzept der Landesregierung und der örtlichen Behörden sieht vor, dass je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens eine regelmäßige Bewertung des stufenweisen Einstiegs in eine Normalisierung des Alltags mit Corona erfolgen soll.
Wir halten sie auf dieser stets aktualisierten Seite auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage und den geltenden Bestimmungen finden Sie unter :
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – gültig ab 13. Februar 2021 (mit markierten Änderungen)